Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz: Schufa) ist jedem Verbraucher ein Begriff. Ob beim Abschluss eines Kredits oder eines Mobilfunkvertrags: Die Einwilligung in eine Schufa-Auskunft ist fast jedem Vertrag obligatorisch. Sie gibt dem Vertragspartner Auskunft über die Bonität (Kreditwürdigkeit) einer Person. Um diese auf einen Blick darstellen zu können, nutzt die Schufa einen Score zwischen 0 und 100 Prozent. Auf Basis dieses Werts können die Bank, der Mobilfunkanbieter oder der Versandhändler schnell die Entscheidung für oder gegen eine Geschäftsbeziehung treffen.
Doch wer verbirgt sich hinter der Schufa? Wie setzt sich der von ihr ermittelte Score zusammen? Und: Wie erfahre ich, was die Schufa über mich speichert? Antworten auf diese Fragen und mehr Wissenswertes über die Schufa erfahren Sie in diesem Artikel.
FAQ zur Schufa
Handelt es sich bei der Schufa um eine Behörde?
Viele Verbraucher nehmen an, dass es sich bei der Schufa um eine Behörde handelt. Vor allem die enormen Dimensionen der Datenspeicherung und der Einfluss, den ihre Auskünfte haben, legen diesen Verdacht nahe. Immerhin hält die Schufa momentan Daten zu 67,5 Millionen Bundesbürgern und 5,3 Millionen Unternehmen vor, die sie bei einem begründeten Interesse an ihre Vertragspartner weiterleitet. Tatsächlich handelt es sich bei der Schufa Holding AG um eine private Organisation, an der Volksbanken, Sparkassen, Privatbanken, der Versandhandel und Mobilfunkanbieter beteiligt sind. Der deutsche Staat hat weder Einfluss auf die Datenspeicherung, noch ist er an der Aktiengesellschaft beteiligt, oder kann die gespeicherten Daten einsehen.
Wie funktioniert die Schufa?
Andere Banken und Unternehmen, die noch keine Geschäftsbeziehung mit der Person haben, können vor dem Eingehen einer solchen eine Auskunft bei der Schufa einholen. Auf Basis dieser Daten beispielsweise anhand eines unregelmäßigen Zahlungsverhaltens oder eindeutiger Negativmerkmale wie eine Insolvenz können Sie einschätzen, wie hoch das Risiko für einen Zahlungsausfall ist. Kunden müssen der Datenübermittlung von und zur Schufa generell zustimmen. Tun sie dies nicht, lehnen die Unternehmen wahrscheinlich eine Geschäftsbeziehung aufgrund des unkalkulierbaren Risikos ab.
Generell ist die Schufa für beide Seiten sinnvoll, auch wenn sie aus Kundensicht oft eher kritisch gesehen wird. Sie hilft einerseits Banken und Unternehmen, Verluste gering zu halten und schnelle Entscheidungen zu treffen. Andererseits schützt sie bereits überschuldete Verbraucher davor, noch weitere Verpflichtungen einzugehen, die ihre Situation weiter verschlechtern würden.
Wie berechnet sich der Schufa-Score?
Der ermittelte Score basiert auf einer Reihe personenbezogener und allgemeiner Daten. Wie diese im Einzelnen für den Score gewichtet werden, verrät die Schufa Holding AG allerdings nicht. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2014 festgestellt hat. Es ist aber bekannt, welche Daten die Auskunftei erhebt und zur Berechnung des Scores heranzieht. Neben dem Namen, Geburtsdatum und der Anschrift sind das unter anderem Informationen zu:
Dabei erfasst die Schufa auch sogenannte Negativmerkmale. Unter diese fallen zum Beispiel ausgebliebene, zu späte oder unregelmäßige Zahlungen an Banken, Händler oder Mobilfunkanbieter, vom Anbieter gekündigte Konten, Kredite und Kreditkarten und laufende Insolvenzverfahren. Es gibt aber auch Daten, welche die Schufa nicht erfassen darf. Dazu zählen zum Beispiel Informationen zu:
Unklar ist, wie die Schufa aus den einzelnen Werten ihren Score bildet beziehungsweise wie sie die Werte gewichtet.
Wie sieht der Schufa-Score aus?
Die Schufa führt für jede Person mehrere Scores. Einer davon ist der sogenannte Basis-Score, über den sich jede Person mittels einer kostenfreien Selbstauskunft informieren kann. Der Basis-Score ist ein prozentualer Wert, der in fünf Kategorien unterteilt ist. Jede der Kategorien steht für die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit von Zahlungen. Die niedrigste Kategorie ist “<50 %“ und steht für ein „sehr kritisches Risiko“. Die höchste Kategorie ist „>97,5 %” und steht für ein “sehr geringes Risiko”. Höher als 99 % kann der Score-Wert nicht sein, da durch das Sterberisiko für jeden Menschen eine Ausfallwahrscheinlichkeit besteht.
Neben dem Basis-Score führt die Schufa Holding AG diverse Branchen-Scores, die Banken und Unternehmen eine noch bessere Einschätzung ihrer potenziellen Kunden ermöglichen soll. Branchenspezifische Scores gibt es unter anderem für Banken, Handel und E-Commerce und Telekommunikationsanbieter. Als Kunde werden Sie anhand von Punktezahlen in Ratingstufen einsortiert, die zum Beispiel bei Telekommunikationsunternehmen von A (sehr gut) bis P (sehr schlecht) reichen. Jeder Buchstabe ist mit einem Prozentwert versehen, der für das Ausfallrisiko steht. In der Gruppe A beträgt diese 0,60 %, in der Gruppe P 99,34 %.
Was beeinflusst den Schufa-Score negativ?
Nicht immer ist offensichtlich, warum sich der Schufa-Score negativ verändert. Denn neben nicht oder zu spät gezahlten Rechnungen, nicht bedienten Krediten, eröffneten Insolvenzverfahren und eidesstattlichen Versicherungen gibt es noch weitere (teilweise vermeidbare) Merkmale, die sich unvorteilhaft auf Ihr Rating auswirken. Dazu gehören:
Faktoren, die die Schufa negativ beeinflussen:
Wie erfahre ich, was die Schufa über mich gespeichert hat?
Seit dem 1. April 2010 hat jeder Bundesbürger gesetzlich das Recht, sich einmal im Jahr eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft einzuholen. Die Auskunft gibt Aufschluss über gespeicherte Daten, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Darüber hinaus enthält die Selbstauskunft Informationen zum persönlichen Basis-Score.
Die Selbstauskunft können Sie sich kostenlos über das Schufa Formular auf der Website meineSCHUFA.de einholen. Doch Vorsicht: Die Schufa Holding AG wirbt hier zunächst mit kostenpflichtigen Zugängen zu ihrem Online-Portal. Etwas versteckt dazwischen findet sich die kostenlose Auskunft, die als “Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)” gekennzeichnet ist. Um Ihre Auskunft zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
So beantragen Sie Ihre Schufa-Auskunft:
Bleiben Daten in der Schufa ewig gespeichert?
Die Schufa muss gespeicherte Daten nach einer festgelegten Frist löschen. Die Dauer dieser Frist unterscheidet sich je nach Art der Daten. Informationen zu Girokonten, Kreditkarten, Handyverträgen oder Bürgschaften muss die Auskunftei unmittelbar nach deren Kündigung löschen. Immer vorausgesetzt, es sind keine offenen Forderungen mehr vorhanden. Ein zurückgezahlter Kredit wird nach drei Jahren aus der Schufa-Akte gelöscht. Ein Insolvenzverfahren bleibt bis drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens bei der Schufa vermerkt. Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und zu spät getätigte Ratenzahlungen speichert die Schufa noch drei Jahre nach vollständiger Tilgung der Forderung.