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Kredit von der Steuer absetzen – mit diesen Tipps & Tricks klappt’s

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Kredit von der Steuer absetzen – mit diesen Tipps & Tricks klappt’s

Jahr für Jahr nehmen eine Vielzahl der Deutschen Kredite auf – sei es für die eigene Wohnung, das Auto oder die Firma.

Falls auch Sie zu dem großen Teil der Bevölkerung gehören, sollten Sie sich Gedanken über etwaige Steuererleichterungen machen. Denn einige Kredite sind steuerlich absetzbar, sodass Sie das geliehene Geld leichter wieder zurück zahlen können.

Die verschiedenen Kredite

Grundsätzlich müssen Sie sich vor Augen halten, dass es eine eine große Anzahl unterschiedlicher Kredite gibt. Während Sie den einen Kredit von der Steuer absetzen können, ist dies bei einem anderen Darlehen nicht der Fall. Zunächst müssen Sie also anhand des Verwendungszwecks feststellen, ob Ihr Kredit zu denjenigen gehört, die steuerlich absetzbar sind.

Tilgung und Zinsen

Die erste Unterteilung erfolgt zwischen Tilgungsleistungen und Zinsen. Die Tilgungsleistungen stellen keine Einnahme dar. Denn bei der Auszahlung des Geldes werden diese bereits nicht als Einnahme von Ihnen behandelt, sodass Sie keine Steuern auf das Geld aus einem Kredit zahlen müssen.

Die Tilgungsleistungen können Sie somit nicht absetzen. Wenn Sie einen Kredit absetzen wollen, handelt es sich um die Zinsen des Kredits. Denn diese werden zwar nicht immer, aber doch häufig, vom Finanzamt anerkannt, sodass es möglich ist, das zu versteuernde Einkommen zu minimieren.

Je nach Art des Kredits entscheidet der Staat anders. Grundsätzlich ist festzuhalten:

die Rückzahlung ist nicht steuerlich absetzbar

Immobilienkredite

Kaum jemand finanziert sein Eigenheim oder seine Immobilie, ohne einen Kredit aufzunehmen. Grundsätzlich ist es bei einem Immobilienkredit möglich, diesen von der Steuer abzusetzen. Allerdings muss der Immobilienkredit dafür einige Voraussetzungen erfüllen.

Das ist wichtig

Denn Sie müssen den Kredit explizit für die Finanzierung der Immobilie aufgenommen haben. Darüber hinaus müssen Sie die Immobilie vermieten oder selbst für Ihren Betrieb nutzen.

In diesen Fällen ist es möglich, dass Sie die Kreditzinsen absetzen. Bei eigenbetrieblicher Nutzung und Veranlassung der Baumaßnahme erhöhen die Zinsen die Betriebskosten, während beim Modernisieren Ihre Werbungskosten steigen.

Aus diesem Grund sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Geltendmachung der Kreditzinsen wirkt sich positiv auf Ihre Steuer aus. Ausdrücklich ist auch die Modernisierung der Immobilie erfasst.

Es genügt also, wenn Sie beispielsweise die Sanitäranlagen in Ihrem Firmengebäude renovieren lassen müssen. Bei der Renovierung von Mietwohnungen wirkt sich dies positiv aus, da langfristig der Wert des Objekts steigt. Deshalb hat sich der Staat dafür entschieden, dass Sie die Zinsen von der Steuer absetzen können.

Problematisch ist es, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen oder zumindest einen Teil davon. Die Kreditzinsen für das Eigenheim, in dem Sie wohnen, können Sie nämlich nicht von der Steuer absetzen. Allerdings ist es möglich, dass Sie die Kreditzinsen anteilig absetzen.

Die Zinsen werden dann in Relation zur betrieblichen Nutzung gesetzt. Wenn Sie zum Beispiel 110 Ihrer Wohnfläche vermieten, können Sie 10% der Zinsen von der Steuer absetzen.

Autokredite

Auch bei einem Kredit für das eigene Auto geht es lediglich um die anfallenden Zinsen. Wenn Sie Ihr Auto für den Arbeitsweg nutzen, überlegen Sie vielleicht, ob die Zinsen steuerlich absetzbar sind. Bei angestellten Arbeitnehmern ist dies grundsätzlich nicht der Fall.

Selbst, wenn Sie das Auto ausschließlich für den Arbeitsweg angeschafft haben, sieht das Finanzamt den Arbeitsweg als eine Herausforderung des Privatlebens. Die Anschaffung des Autos und der Kredit sind somit private Ausgaben, die Sie nicht absetzen können.

Anders ist die Situation, wenn Sie selbstständig im Außendienst oder als Freiberufler tätig sind. Dann geht die staatliche Vermutung in die andere Richtung, sodass Sie die Zinsen von der Steuer absetzen können.

Zweitwohnung und betriebliche Investitionen

Ein großer Teil der Arbeitnehmer arbeitet weit weg von dem eigentlichen Wohnsitz. Wenn eine Zweitwohnung erforderlich ist, damit Sie Ihre Tätigkeit nachgehen können, haben Sie Möglichkeiten, einen etwaigen Kredit von der Steuer abzusetzen. Falls Sie für die Zweitwohnung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes bzw. dessen Einrichtung einen Kredit aufgenommen haben, können Sie die Zinsen von der Steuer absetzen.

Allerdings gibt es auf der anderen Seite eine Zweitwohnsitzsteuer – es bleibt also dahingestellt, ob sich eine Zweitwohnung steuerlich lohnt. Falls die Zweitwohnung allerdings unbedingt notwendig ist, ist es sinnvoll, die Tatsache zu nutzen, dass die Zinsen steuerlich absetzbar sind.

Das ist wichtig

Auch betriebliche Investitionen können Sie absetzen. Falls Sie vor Kurzem ein Unternehmen gegründet und in der Anfangsphase wichtige Investitionen durch Kredite finanziert haben, können Sie den Kredit absetzen.

Zu Beginn der Unternehmensgründung nehmen viele Gründer einen Kredit auf, um die laufenden Kosten im Unternehmen zu decken – bis das eigene Unternehmen Gewinn erzielt.

Wenn Ihr Kredit diese Bedingungen erfüllt, handelt es sich um einen Investitions- oder Betriebskredit. Diese Zinsen können Sie steuerlich geltend machen – das bedeutet, dass das Finanzamt die Darlehenszinsen berücksichtigt und der Gewinn Ihres Unternehmens kleiner ausfällt. Infolgedessen wird auch die Steuer geringer.

Allerdings ist bereits bei der Kreditaufnahme Vorsicht geboten – Sie sollten explizit im Kreditvertrag festschreiben, wofür das Darlehen verwendet wird. Denn wenn der Kredit nicht unter den Bereich “Betriebliche Investitionen” fällt, ist es nicht möglich, dass Sie die Zinsen absetzen.

Bildungskredit absetzen

Grundsätzlich können private Kredite bzw. dessen Zinsen nicht steuerlich geltend gemacht werden, während betriebliche Ausgaben und Kosten steuerlich absetzbar sind. Eine Ausnahme stellen die Bildungskredite dar.

Viele Studenten erhalten monatlich BAföG. Allerdings ist BAföG ein zinsloses Darlehen des Staates, um die Ausbildung zu garantieren und ermöglichen. Da keine Zinsen gezahlt werden müssen, können logischerweise auch keine Zinsen geltend gemacht werden.

Das Darlehen können Sie folglich nicht absetzen. Anders ist dies beim Meister-BAföG, das Facharbeitern gezahlt wird, die die Meisterschule besuchen. Das Meister-BAföG ist Einkommen, sodass Sie im Nachhinein die Zinsen steuerlich geltend machen können.

Das ist wichtig

Bei einem Studienkredit oder sonstigen Bildungskredit ist es grundsätzlich möglich, dass Sie die Zinsen von der Steuer absetzen. Je nach der Art Ihrer Ausbildung können Sie die Zinsen von dem Kredit absetzen – entweder im Bereich der Sonderausgaben oder der Werbungskosten.

Bildungskredite sind also die Ausnahme unter den Krediten – denn trotz privater Verwendung können Sie steuerlich vorteilhaft geltend gemacht werden.

Von der Steuer nicht absetzbare Kredite

Ein Kredit, den Sie zu privaten Zwecken aufnehmen, können Sie nicht von der Steuer absetzen – ganz gleich, ob Sie Ihren Fernseher, Ihre Hochzeit oder das private Auto finanzieren wollen. Auch die Tilgungsleistungen, also die Raten zur Rückzahlung, sind steuerlich nicht absetzbar.

Kredit absetzen in der Steuererklärung

Bei der jährlichen Steuererklärung müssen Sie sämtliche Einnahmen auflisten. Auch die Ausgaben, die zur Erzielung der Einkünfte notwendig sind, müssen Sie angeben. Dazu gehören eben auch in den beschriebenen Fällen die Kredite mitsamt Ihrer Zinsen.

Je nach Art des Kredits und Verwendung fallen die Ausgaben in den Bereich Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Sie müssen die Kreditzinsen dann in der jeweiligen Kategorie angeben, sodass der Finanzamtssachbearbeiter die Zinsen berücksichtigen kann.

Wenn Sie die Zinsen absetzen wollen, ist das Ihr gutes Recht. Bei kleinen Krediten und niedrigen Summen rentiert sich oftmals der bürokratische Aufwand nicht. Sie sollten infolgedessen schon bei der Aufnahme des Kredits Kosten vergleichen und sparen. Denn wer einen zinsgünstigen Kredit bei einem Vergleich bekommt, der spart bereits, bevor die Steuer fällig wird.