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Diese Steuervorteile erhalten Sie durch eine Heirat

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Diese Steuervorteile erhalten Sie durch eine Heirat

Nicht immer ist die Liebe das Hauptmotiv für eine Hochzeit. Denn Sie können durch die Heirat auch in steuerlicher Hinsicht profitieren. Mit den folgenden Tipps und Tricks profitieren Sie von einer Steuerersparnis durch die Heirat. Allerdings ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, ob sich eine Hochzeit aus finanzieller Sicht lohnt.

FAQ zu Steuervorteilen bei Heirat

Lohnenswerte Fälle

Das ist wichtig

Insbesondere für verschiedene Lebenssituationen ist es sinnvoll, eine andere Steuerklasse als Ehepaar zu wählen. Wenn Sie und Ihr Partner deutliche Unterschiede bei den monatlichen Einkünften haben, kann es sinnvoll sein, zu heiraten. Darüber hinaus ist das beabsichtigte Bekommen von Kindern ein weiterer Grund. Denn Sie können deutlich mehr Elterngeld bekommen, wenn Sie verheiratet sind. Auch bei der Kapitalertragssteuer können Sie mitsamt Ihrem Partner Geld einsparen, wenn Sie regelmäßig über hohe Zinseinnahmen verfügen.

Insgesamt können Sie sehen, dass es eine Menge an unterschiedlichen Situationen gibt, in denen Sie einen Steuervorteil durch die Heirat bekommen können. Letztendlich muss jeder selbst wissen, ob er eine Hochzeit aus steuerlichen Gründen möchte.

Da allerdings ein größerer finanzieller Spielraum nie verkehrt ist, sollten Sie in den vorhergehenden Situationen gründlich über die Möglichkeit einer Hochzeit nachdenken. Denn Ihre neue Steuerklasse als Ehepaar sorgt dafür, dass Sie fortan mehr Geld zur Verfügung haben.

Das Ehegattensplitting

Tipp

Ein Steuervorteil durch Heirat ist durch das Ehegattensplitting möglich. Mit dem Eingehen der Ehe haben Sie die Möglichkeit, Ihre jährliche Steuererklärung gemeinsam als Ehepaar abzugeben. Mit Hilfe der Zusammenveranlagung können Sie die Steuerlast minimieren. Grundsätzlich erfolgt die Zusammenveranlagung durch das Finanzamt automatisch.

Da Sie nur noch eine Steuererklärung erstellen müssen, profitieren Sie zudem von der Zeitersparnis. Allerdings ist die Zusammenveranlagung nicht zwingend – wenn Sie einzelne Steuererklärungen abgeben wollen, ist dies ohne Probleme möglich. In diesen Fällen bekommt jeder genau das angerechnet, was ihm auch zusteht. Steuerliche Vorteile durch das Ehegattensplitting sind allerdings nur mit der Zusammenveranlagung möglich.

Das ist wichtig

Beim Ehegattensplitting rechnet das Finanzamt die Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen und teilt dies dann durch zwei. Anschließend berechnet das Finanzamt für das Einkommen die Einkommenssteuer und multipliziert das Ergebnis wieder mit zwei. Das Endergebnis ist die fällige Einkommenssteuer, die Sie und Ihr Partner dann zahlen müssen.

Lukrativ ist die Zusammenveranlagung beim Ehegattensplitting vor allem für Paare, bei denen große Unterschiede zwischen dem jeweiligen Einkommen existieren.

Steuerklasse ändern nach der Hochzeit

Die Steuerersparnis durch Heirat runden Sie erfolgreich ab, indem Sie und Ihr Partner die Steuerklasse ändern. Denn Sie haben die Möglichkeit, eine andere Steuerklasse als Ehepaar zu wählen. Nach der Hochzeit erhalten Sie und Ihr Partner zunächst automatisch die Kombination 44. Das bedeutet, dass Sie beide in der Steuerklasse 4 eingeordnet werden.

Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Dann ist es egal, welcher von beiden Partnern mehr Steuern zahlen muss. In solchen Fällen eignet sich zudem die Steuerklasse 4 mit Faktor. Bei dieser Variante wird das Ehegattensplitting und der Steuervorteil durch die Heirat bereits während des ersten Ehejahres berücksichtigt. Damit vermeiden Sie die Nachzahlung von Steuerrückständen. Um in die Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor eingeteilt zu werden, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Welche Steuerklasse nach der Hochzeit die richtige ist:

Beide in Steuerklasse 4: Sinnvoll, wenn beide Ehepartner ungefähr das gleiche verdienen
Einordnung in Steuerklasse 3 und 5: Sinnvoll, wenn die Ehepartner signifikante Unterschiede im Verdienst haben. Wer mehr verdient, wählt Steuerklasse 3.

Die andere Variante ist die Einteilung in eine andere Steuerklasse als Ehepaar. Sie können sich und Ihren Partner in die Steuerklassen 3 und 5 einordnen lassen. Diese Konstellation eignet sich insbesondere für Paare, bei denen signifikante Unterschiede in der Einkommensverteilung bestehen. Derjenige Partner, der mehr Geld verdient, sollte dann die Steuerklasse 3 wählen.

Denn in dieser Steuerklasse profitiert der Besserverdiener von geringen Abzügen, sodass am Ende deutlich mehr Netto vom Bruttoeinkommen überbleibt als in anderen Steuerklassen. Der schlechter verdienende Partner muss dann mit der Steuerklasse 5 vorlieb nehmen. Innerhalb dieser Steuerklasse werden hohe Beträge fällig. Allerdings nur für den Geringverdiener, sodass Sie als Ehepaar davon profitieren, wenn Sie ihre Steuerklasse ändern nach der Hochzeit.

Achtung!

Ob sich der Steuervorteil durch Heirat für Sie rentiert, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt die Faustformel, dass sobald ein Partner über 60 % des Einkommens erzielt, eine Aufteilung in eine andere Steuerklasse als Ehepaar sinnvoll ist. Dann erhöht die Steuerersparnis durch Heirat Ihre finanziellen Möglichkeiten in der Ehe.

Freibeträge ausnutzen

Doch nicht nur durch das Ehegattensplitting und die Einteilung in eine andere Steuerklasse als Ehepaar profitieren Sie von dem Steuervorteil durch Heirat. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Freibeträge, die Sie geltend machen können.

Wenn einer von Ihnen in Kapitalanlagen investiert hat, kann sich eine Hochzeit lohnen. Denn der Sparerfreibetrag bei einer Person beträgt lediglich 801 Euro. Bei einem Ehepaar verdoppelt sich der Freibetrag, sodass Sie ingesamt 1602 Euro als Paar jährlich mit Kapitalanlagen verdienen können. Bis zu diesem Freibetrag wird keine Versteuerung notwendig. Der Sparerfreibetrag ist somit ein weiteres Steuerersparnis durch Heirat.

Wenn Sie oder Ihr Partner ein teures Geschenk für den anderen planen, ist es ggf. sinnvoll, das Geschenk erst nach einer Hochzeit zu machen. Denn bei Geschenken wird grundsätzlich die Schenkungssteuer fällig. Vor der Hochzeit haben Sie einen Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung, den Sie steuerfrei Ihrem Partner schenken können.

Die Steuerersparnis durch Heirat führt dazu, dass Sie fortan ihrem Partner sage und schreibe Geldgeschenke bis zu einem Wert von 500.000 Euro machen können. Der Steuervorteil durch die Heirat macht sich also bemerkbar. Wenn Sie also ein Geldgeschenk planen, überlegen Sie sorgfältig, ob eine Hochzeit Sinn macht. Denn Sie können nicht nur die Steuerklasse ändern nach der Hochzeit. Auch weitere Steuervorteile sind Ihnen gewiss.

Auch bei der Erbschaft wachsen die Freibeträge auf die gleichen Summen wie bei Geschenken. Darüber hinaus geht Ihr Partner nicht leer aus, falls Sie plötzlich versterben und kein Testament gemacht haben. Denn die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur den Partner bei verheirateten Paaren.

Übersicht über die Freibeträge nach der Hochzeit:

Der Sparfreibetrag verdoppelt sich von 801 Euro alleine auf 1602 Euro als Paar.
Vor der Hochzeit sind Geldgeschenke von bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Nach der Hochzeit sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei möglich.
Bei der Erbschaft gilt der gleiche Freibetrag. Außerdem wird der Partner auch ohne Testament bei der Erbschaft automatisch berücksichtigt.

Versicherungstarife ändern

Wer nicht nur seine Steuerklasse ändern möchte nach der Hochzeit, kann weitere finanzielle Vorteile in puncto Versicherungsleistungen erzielen. Denn für verheiratete Paare bietet die gesetzliche Krankenkasse besondere Tarife an. Mit Hilfe der Familienversicherung kann sich ein Partner zumeist kostenlos versichern lassen. Das ist sowohl bei der Kranken- als auch Pflegeversicherung möglich.

Auch Ihre Kinder sind dann kostenlos krankenversichert, sodass die Krankenkasse im Fall aller Fälle für Kosten aufkommt. Der zu erzielende Steuervorteil durch Heirat erstreckt sich also nicht nur auf die Steuern, sondern auch auf verschiedene Versicherungsleistungen. Auch bei Autoversicherungen oder Haftpflichtversicherungen bieten viele Versicherungen Tarife für Eheleute an.

Tipp

Als Ehepaar zahlen Sie bei vielen Versicherungen deutlich weniger Geld und können zwei Versicherungspolicen oftmals zu einer zusammenfassen. Das ist beispielsweise bei der Kranken-, Auto- oder Haftpflichtversicherung der Fall.

Das Elterngeld

Auch beim Elterngeld kommen sie in den Genuss einer höheren Leistung. Denn das Elterngeld ist an das Nettogehalt geknüpft. Wenn Sie Ihre Steuerklasse ändern nach der Hochzeit, profitieren Sie von der anderen Steuerklasse als Ehepaar. Denn diese wirkt sich direkt auf die Höhe des Elterngelds aus.

Achtung!

Mit der Steuerersparnis durch die Heirat bekommen Sie folglich mehr Geld. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Steuerklasse frühzeitig ändern nach der Hochzeit. Denn spätestens sieben Monate vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie die andere Steuerklasse als Ehepaar gewählt haben, um vom höheren Elterngeld zu profitieren. Der Steuervorteil durch die Heirat erstreckt sich also auch auf das Elterngeld.

Wann ist der perfekte Zeitpunkt für die Hochzeit?

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für die Hochzeit, um wirklich vollumfänglich vom Steuervorteil durch die Heirat zu profitieren?

Der Zeitpunkt der Hochzeit ist maßgeblich dafür, ab wann sich die finanziellen Vorteile bezahlt machen. Der Ehegattensplitting-Vorteil gilt rückwirkend. Wenn Sie also im Dezember heiraten, können Sie für das gesamte Jahr in steuerlicher Hinsicht profitieren.

Anders sieht dies allerdings aus, wenn sie ihre Steuerklasse ändern nach der Hochzeit. Die Wahl einer anderen Steuerklasse als Ehepaar gilt nämlich nicht rückwirkend. Der Wechsel der Steuerklasse zählt erst für den nächsten Monat nach der Beantragung. Aus diesem Grund variiert der perfekte Zeitpunkt für die Hochzeit aus steuerlicher Hinsicht.

Achtung!

Sie sollten eine Hochzeit aus finanziellen Gründen gründlich überdenken. Letztendlich müssen Sie selbst überlegen und rechnen, inwiefern sich die Heirat für Sie steuerlich auswirkt. Insbesondere Paare mit unterschiedlichem Einkommen profitieren von der Steuerersparnis durch Heirat.

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