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Kredit absetzen – so machen Sie Zinsen steuerlich geltend

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Kredit absetzen – so machen Sie Zinsen steuerlich geltend

Zinsen sind, wenn sie auf einen Kredit erhoben werden, Geldbeschaffungskosten. Und das bedeutet, dass sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings können Sie nur dann die Zinsen für einen Kredit absetzen, wenn der Kredit dazu dient, dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Wie genau Zinsen und Steuer zusammenhängen, wie sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden, wann sie als Werbungskosten gelten und andere Steuertipps für Sie.

Verbraucher nehmen gerne Kredite auf: Kredit absetzen geht auch privat

Deutsche Verbraucher haben in der Mehrheit keine Bedenken, einen Kredit aufzunehmen. Wann immer ein finanzieller Engpass besteht, kann ein Darlehen helfen. Autos, eine Eigentumswohnung und die Zweitwohnung werden genauso über den Kredit finanziert wie Telekommunikation und Konsumgüter. Allerdings gibt es ganz unterschiedliche Arten von Krediten, und nur ein Teil davon kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Das ist wichtig

Kredit absetzen geht sowohl dann, wenn der Kredit privat genutzt wird, als auch bei Krediten, die für die Erzielung von Einkünften benötigt werden. Allerdings müssen Sie einiges beachten, wenn Sie den Kredit absetzen und alle Kreditkosten von der Steuer absetzen wollen.

In den letzten Jahren kamen in Deutschland mehr als 17 Millionen Ratenkredite zusammen, so zumindest informiert die Schufa. Bei 97 % der Kreditnehmer gibt es keinerlei Probleme mit der Rückzahlung. Allerdings wissen nur die wenigsten Menschen, dass sie bei der Steuer den Kredit absetzen können. Kreditkosten sind in diesem Fall die Kreditzinsen.

Kredit absetzen: Bei Immobilien sind es Werbungskosten

Wer sich seine Eigentumswohnung oder eine Zweitwohnung über Kredite finanziert, kann den Kredit absetzen. Die Kreditzinsen werden in die sogenannten Werbungskosten eingerechnet. Das gilt auch dann, wenn die Kreditzinsen im Rahmen von vermietetem Wohneigentum anfallen. Auch in diesem Fall werden die Ausgaben für die Kredite in der Steuerklärung unter dem Punkt der Werbungskosten eingerechnet.

Neben den Zinsen des Kredits zählen in diesem Bereich auch Kosten, die beispielsweise für ein neues Dach, eine Sanierung oder eine Reparatur anfallen. Denn diese Ausgaben dienen dazu, den Wert der Immobilie zu steigern und damit weitere Einnahmen abzusichern. Allerdings können die Kreditzinsen unter Werbungskosten nur dann abgesetzt werden, wenn der Kredit dazu dient, Einkünfte zu erzielen. Für privat genutzte Wohnungen gelten andere Regeln. Auch da können Sie unter Umständen den Kredit absetzen, aber anders. Und andere Ausgaben lassen sich unter Bedingungen ebenfalls absetzen.

Wie genau können Sie den Kredit absetzen und Zinsen in der Steuererklärung berücksichtigen?

Wird ein Privatkredit aufgenommen, um beispielsweise ein Hochzeit, das Familienauto oder andere Sonderausgaben zu finanzieren, gibt es keine Möglichkeit, die Ihnen das Kredit absetzen möglich macht.

Tipp

Für die Absetzbarkeit von Privatkrediten ist es wichtig, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt sowie der Nachweis, dass aus dem Kredit Einnahmen erzielt werden.

Im Falle einer Hochzeit wird das Kredit absetzen schwer, denn die Hochzeit dient nicht unmittelbar dem Erzielen von Einkünften. Trotzdem hat sie natürlich Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Welche Beträge Sie in diesem Fall absetzen können und wie Sie eine Eheschließung in der Steuererklärung berücksichtigen, weiß der Steuerberater. Den Computer, der für die Arbeit benötigt wird, können Sie aber durchaus von der Steuer absetzen. Und zwar können Sie den Kredit absetzen, wenn Sie die Kreditzinsen unter Werbungskosten berücksichtigen.

Achtung!

Bei Anschaffungen, die 410,00 EUR überschreiten, gilt, dass sie unter die AfA fallen. AfA bedeutet „Absetzung für Abnutzung“ und wird auch als Abschreibung bezeichnet. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten für einen Gegenstand, der bei der beruflichen Nutzung eine Rolle spielt, nicht sofort bei der Steuer abgezogen wird. Die Abzüge müssen auf seine Lebensdauer verteilt werden. Diese Anschaffung werden als Abschläge jährlich geltend gemacht. Das hat nichts damit zu tun, wie Sie einen Kredit absetzen.

Voraussetzungen zum Kredit absetzen: Was sind eigentlich Betriebsausgabe, und wie passen die Werbungskosten da hinein?

Das ist wichtig

Bei der Lohnsteuer wird weit mehr berücksichtigt als nur Ihre Einnahmen. Zuerst einmal können Sie alle Kreditkosten in den Bereichen von Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend machen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Ausgaben nichts mit einem privaten Verwendungszweck zu tun haben.

Die Zinsen, die Sie für das Darlehen für Ihre Eigentumswohnung oder die Zweitwohnung Ihrer Frau zahlen, können Sie nicht unter Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen. Wird die Eigentumswohnung vermietet, um Einnahmen zu erzielen, sollten Sie das aber auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben, denn dann können Sie den Kredit und die damit verbundenen Kosten natürlich absetzen.

Szenario Berufskleidung: Kredit absetzen, wenn die Kleidung teuer ist?

Generell ist das durchaus möglich. Allerdings muss man bei Steuertipps in diesem Bereich immer genau hinsehen. Wenn Banker und Kundendienstmitarbeiter sich kostenintensive Anzüge mit Hemd und Krawatte leisten, müssen sie unter Umständen nachweisen, dass sie diese Kleidung auch wirklich nur beruflich und auf keinen Fall privat tragen. Denn wird die Kleidung auch privat genutzt, können sie weder die Ausgaben für die Kleidung, noch für einen eventuell zum Kauf aufgenommenen Kredit absetzen.

Beim Kredit absetzen für Immobilien ist eine Mischkalkulation oft sinnvoll

Das ist wichtig

Wollen Sie einen Kredit absetzen, der zum Kauf eines Bauwerks aufgenommen wurde, kann die Mischkalkulation sinnvoll sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Teil des Baus gewerblich genutzt wird. Sie sollten in diesem Fall Gutschriften und Darlehenssummen immer auf einem gesonderten Konto entgegennehmen. Denn so sind die Ausgaben leichter zuzuordnen.

Wenn Sie Handwerker benötigen, sollten Sie gesonderte Rechnungen für den jeweils gewerblich genutzten Teil des Baus anfragen. Konkretes Beispiel: Sie erwerben ein Haus, in der Sie Ihre Zweitwohnung einrichten. Daran angeschlossen ist Ihr Büro, das Sie im Rahmen einer selbständigen Berufstätigkeit nutzen. Unten im Haus gibt es noch die ein oder andere Eigentumswohnung, die Sie wieder verkaufen.

Aber erst später, erst einmal vermieten Sie diese Wohnungen. Sie haben hier also ein Haus, in der Sie eine privat genutzte Zweitwohnung unterhalten. Das Büro ist gewerblich. Die Mietwohnungen dienen auch dazu, Einnahmen zu erzielen. Jetzt müssen Sie eine neue Heizungsanlage installieren, weil die alte ersten ineffizient und zweitens kaputt ist. Das können Sie sich aber nicht leisten, Sie nehmen ein Darlehen auf.

In der Steuererklärung können Sie den Kredit absetzen, den Sie zum Erwerb der Immobilie aufgenommen haben. Und Sie können in der Steuererklärung den Kredit absetzen, den Sie für die neue Heizungsanlage aufgenommen haben. Außerdem können sie in der Steuererklärung auch noch die Handwerkerkosten absetzen. Aber nur den Teil, der den gewerblich genutzten Teil des Baus betrifft, also die Mietwohnungen und Ihr Büro. Aber alles läuft darauf hinaus, dass Sie in der Steuererklärung eine Mischkalkulation benötigen.

Vermutlich würden Sie in dem eben genannten Beispiel einen Privatkredit aufnehmen. Sorgen Sie dafür, dass der Kredit dem jeweiligen Bauwerk genau zuzuordnen ist. Und noch mehr Steuertipps: Sie können zwei getrennte Darlehensverträge für die beiden verschiedenen genutzten Teile der von Ihnen erworbenen Mischimmobilie beantragen. Das geht sogar dann, wenn Sie nur eine Eigentumswohnung mit einem Arbeitszimmer erwerben. Denn dann gilt das Büro als gewerblich genutzter Bauteil. Sie sollten nie eine gemeinsame Aufführung von Fremdmitteln und Eigenmitteln auf einem Konto vornehmen.

Für Freiberufler und Selbständige: Kredit absetzen für Firmenwagen, Laptop usw.

Tipp

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann den Kredit absetzen, der für den beruflich genutzten Wagen, für ein Laptop, für Kommunikationselektronik aufgenommen wird. Die Zinsen für solche Darlehen lassen sich komplett von der Steuer absetzen.

Das gilt immer dann, wenn die erworbenen Produkte dazu dienen, Einkünfte zu erzielen. In der Steuerklärung kann also nicht nur der PC im eigenen Büro derartig berücksichtigt werden, sondern eben auch das Laptop, das bei Kundenterminen dabei ist, der mobile Drucker für eben diese Zwecke und mehr. Privatleute können die Finanzierung von privat genutztem Laptop oder privat genutztem Drucker nicht geltend machen.

Für die meisten Arbeitnehmer gilt das auch im Falle eines häuslichen Arbeitszimmers: Weder die Ausgaben dafür, noch die Schuldzinsen für so ein Büro können in der Steuerklärung berücksichtigt werden. Das häusliche Arbeitszimmer spielt nur bei ganz wenigen Berufen eine Rolle bei der Lohnsteuer.

Kredit absetzen: Zweitwohnung kann unter Voraussetzungen auch in der Steuererklärung berücksichtigt werden

Beim Darlehen für eine Zweitwohnung können die Schuldzinsen unter Umständen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Aufwendungen, die in Verbindung mit Umzugskosten und Maklerprovisionen, mit Renovierungen, mit Mieten und Nebenkosten stehen. Erkunden Sie sich vor Abschluss eines Privatkredits für eine solche Zweitwohnung beim Steuerberater Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten.

Tipp

Organisationen wie Lohnsteuerhilfevereine bieten Steuertipps und helfen sogar bei der Erstellung der Steuererklärung. Sie sind nicht alleine und müssen sich weder mit er Lohnsteuer, noch mit anderen Aspekten Ihrer Steuererklärung alleine herumschlagen. Das gilt aber nur, wenn sie Arbeitnehmer sind. Selbständige und Freiberufler dürfen von den Lohnsteuerhilfevereinen nicht bedient werden. Wer nur aus Mieteinnahmen Einkünfte bestreitet, gilt als selbständig.

Die Absetzbarkeit von einer Finanzierung ist grundsätzlich an Bedingungen geknüpft, und da kennen die Finanzautoritäten auch keine Gnade. Sie müssen sich immer an die Regeln halten, wenn Sie ein Bildungsdarlehen, Mieteinnahmen, Sonderausgaben oder irgendeine Art von Kredit absetzen wollen. Auch Studenten müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben.

Das ist immer dann der Fall, wenn sie Einkünfte haben. Von der Lohnsteuer betroffen ist sowohl der Nebenjob in der Kneipe am Wochenende als auch die Nachhilfe zweimal wöchentlich über ein Institut, das vergütete Praktikum während der Semesterferien und sogar der Hausmeisterjob, der zu Vergünstigungen in der Miete in der Studentenbude führt.

In der der Steuerklärung von Studenten wird die Lohnsteuer mittels, und unter bestimmten Voraussetzungen können Bildungsdarlehen und andere Ausgaben geltend gemacht werden. Einen Kredit absetzen können Studierende genauso wie alle anderen. Steuertipps für Studierende sind allerdings eher schwer zu finden, denn die meisten Studierenden sind nicht berufstätig und müssen dementsprechend auch keine Steuerklärung abgeben. Die Kreditkosten vom für das Studium aufgenommen Darlehen können aber auch später noch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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