1. Vergleiche
  2. »
  3. Persönliche Finanzen
  4. »
  5. Ausbildungsförderung – wie sich Azubis finanzielle Unterstützung sichern

Ausbildungsförderung – wie sich Azubis finanzielle Unterstützung sichern

bildung-kredit

Ausbildungsförderung – wie sich Azubis finanzielle Unterstützung sichern

Mit dem ersten eigenen Gehalt kommt für viele Azubis die Ernüchterung: Der Geldbetrag, den der Ausbildungsbetrieb auf das Konto überwiesen hat, reicht nach Abzug aller Steuern und Beiträge nicht für große Sprünge. Was viele Azubis nicht wissen: Sie können Ausbildungsförderung beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Erfahren Sie, welche Arten von Ausbildungsförderung es gibt und wie Sie diese erhalten.

Eine Lehre lässt meist keinen Raum für große Sprünge

Der Ausbildungsvertrag ist unter Dach und Fach – für viele junge Menschen ist das die Eintrittskarte ins Berufsleben und gleichzeitig in die Welt der Erwachsenen. Doch spätestens mit Eingang des ersten Ausbildungsgehalts stellen die meisten von ihnen fest, dass dieser Betrag bei Weitem nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Miete und Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung, Auto oder Monatskarten für den ÖPNV, die Teilnahme an Kultur- oder Sportveranstaltungen: Für all diese Dinge reicht das vielfach eher magere Azubigehalt nicht aus. Oftmals unterstützen die Eltern ihre Sprösslinge während der Lehre. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, stehen jungen Menschen in der Ausbildung verschiedene staatliche Möglichkeiten der Ausbildungsförderung zur Verfügung.

Ausbildungsförderung: mehr Geld in der Tasche dank Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Junge Menschen in der Lehre können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese staatliche Ausbildungsförderung gilt für eine sogenannte duale Ausbildung, die in einem Betrieb und in der Berufsschule erfolgt. Voraussetzung ist, dass es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsgang handelt. Wer die Ausbildungsförderung in Form von BAB erhalten will, darf außerdem nicht mehr bei den Eltern wohnen – zum Beispiel, weil sich der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Stadt befindet.

Als Orientierung setzt das zuständige Amt circa eine Stunde Fahrtzeit pro Weg an. Wie hoch die Leistungen ausfallen, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt das Amt das Jahreseinkommen der Eltern, die Höhe des Azubi-Gehaltes sowie die monatlichen Kosten für die Miete. Der monatliche Höchstsatz liegt bei 635 Euro. Diese Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Für welche Ausbildungen kann man einen Zuschuss beantragen?

Ausbildungsförderung durch BAB kann man für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf beantragen. Auch für eine betrieblich durchgeführte Lehre nach dem Altenpflegegesetz ist ein Zuschuss möglich. Für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen kann man ebenfalls eine Ausbildungsförderung mittels Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Keine Unterstützung durch BAB erhält man für schulische Ausbildungen oder ein duales Studium. Wichtig: Nur für den ersten Ausbildungsgang kann man Unterstützung in Form von BAB in Anspruch nehmen.

Wo kann man die Ausbildungsförderung BAB beantragen und welche Fristen gelten?

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen, wendet man sich an die Bundesagentur für Arbeit am Wohnort oder im zuständigen Landkreis. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen BAB-Rechner, mit dem Azubis schon vorab errechnen können, wie hoch die Finanzierungshilfe in etwa ausfallen wird.

Auszubildende sollten sich frühzeitig mit dem Thema Ausbildungsförderung auseinandersetzen. Sobald sie den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, läuft die Uhr: Wer den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht rechtzeitig stellt, verschenkt bares Geld. Wird der Antrag bewilligt, erhält man den Zuschuss rückwirkend nur bis zum Monat der Antragstellung. Wenn die Lehre am 1. August begonnen hat, man aber den Antrag beim Amt oder Landkreis erst am 15. September gestellt hat, entfällt der komplette Monat August – die Förderung erhält man nur rückwirkend bis zum 1. September.

Nicht nur für Studenten: BAföG beantragen

Den Begriff BAföG verbinden die meisten Menschen mit einem Studium an der Universität oder Fachhochschule. Doch weil der Zugang zu Bildung in Deutschland einen hohen Stellenwert hat, ist auch die Förderung durch Leistungen aus dem Berufsausbildungsförderungsgesetz möglich. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich dabei um eine schulische Berufsausbildung handelt, der Azubi nicht älter als 30 Jahre alt ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt. Ebenso wie bei der Ausbildungsförderung durch BAB wird die Höhe der Leistungen individuell anhand des eigenen und des elterlichen Einkommens berechnet.

Auch die Anzahl der Geschwister und eventuelle Vermögenswerte fließen in die Berechnung ein. Seit dem 1. Oktober 2015 ist eine Ausbildungsförderung in Höhe von bis zu 730 Euro möglich. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge für BaföG erhält man bei der zuständigen Behörde in der jeweiligen Stadt oder Landkreis. Zuständig sind oft auch die Ämter für Soziales.

Welche Ausbildung wird durch BAföG gefördert?

Mithilfe von BAfög können Auszubildende eine Vielzahl von Ausbildungsgängen, zum Beispiel im Bereich Soziales, fördern lassen. So ist der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen förderfähig.

Auch für den Besuch von Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien kann man sich einen Zuschuss sichern. Wer eine schulische Ausbildung an einem Kolleg, einer Fachschule oder Akademie anstrebt, kann ebenfalls diese Form der Ausbildungsförderung beantragen. Ausführliche Informationen erhält man auf der Internetseite des Ministeriums für Forschung und Bildung.

Mit Ausbildungsförderung die Karriereleiter nach oben klettern

Betriebswirt, Techniker oder Meister: Wer nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung noch weiter auf der Karriereleiter nach oben klettern will, kann das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen. Diese Ausbildungsförderung war bis August 2016 unter dem Namen “Meister-BAföG” bekannt und diente als Unterstützung für Fort- und Weiter-Bildung. Die neue Fördermöglichkeit unterstützt bei der beruflichen Um- oder Neuorientierung und eröffnet daher auch Perspektiven für Studienabbrecher oder Quereinsteiger. Sie kann für verschiedene Arten der Aus- und Weiter-Bildung beantragt werden. Welche das im Einzelnen sind, erfährt man beim zuständigen Amt in Stadt oder Landkreis.

An welche Bedingungen ist das Aufstiegs-BAföG geknüpft?

Die gute Nachricht für alle, deren Uhr tickt: das Aufstiegs-BAföG unterliegt keiner Altersbeschränkung, sodass auch Menschen über 30 Jahre diese Ausbildungsförderung beantragen können.

Darüber hinaus gilt die Förderung für Fortbildungen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen – unabhängig davon, ob diese in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang absolviert werden. Die Bildung in Teilzeit darf nicht länger als vier Jahre dauern, während Kurse in Vollzeit nach drei Jahren abgeschlossen sein sollten. Handelt es sich um eine Fortbildung, die hauptsächlich online stattfindet, sind regelmäßige Präsenz-Unterrichtseinheiten oder andere Kommunikationswege erforderlich. Ausbildungsförderung in dieser Form erhält man außerdem nur für Lehrgänge, bei denen regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden.

Wie wird das Aufstiegs-BAföG gezahlt?

Die Förderung unterscheidet sich von anderen Formen der Ausbildungsförderung insofern, als dass sie einkommens- und vermögensunabhängig ist. Die Ausbildungsunterstützung gliedert sich in zwei Teile: eine Zuwendung in Höhe von 40 Prozent, der nicht zurückgezahlt werden muss und die übrigen 60 Prozent als zinsgünstiges Darlehen. Zwei Jahre nach Beendigung der Fortbildung läuft die Uhr: Von da an bleiben zehn Jahre Zeit, das Darlehen mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro abzubezahlen.

Wohngeld in der Lehre beantragen

Azubis, die keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, aber trotzdem für ihre Miete selbst aufkommen müssen, können Wohngeld beantragen. Zuständig ist meist das Behörde für Soziales am Wohnort. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lehrling volljährig ist. Das Amt für Soziales will außerdem einen Nachweis dafür, dass er oder sie nicht mehr Zuhause wohnt und der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde.

Ähnliche Beiträge