Die Kreditkarte gehört heute zu den beliebtesten Zahlungsmitteln weltweit. Auch Diebe und Betrüger haben eine Vorliebe dafür, da sich mit diesen Karten viel Geld machen lässt – nicht nur im Online-Banking.
Haben Sie Ihre Kreditkarte verloren oder verlegt, oder sie wurde Ihnen samt Ihrer Geldbörse gestohlen, sollten Sie schnell handeln und den Sperrnotruf wählen. Was Sie im Einzelnen zum Thema “Kreditkarte sperren” wissen sollten, erfahren Sie hier. Was Sie bei Kreditkartenbetrug tun können, erfahren Sie hier.
FAQ zum Thema Kreditkarte sperren
Kreditkarte sperren bei Verlust und Diebstahl
Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Visa Card, eine Mastercard oder eine andere Kreditkarte sperren lassen wollen. Auch den Verlust oder Diebstahl Ihrer Girocard oder Ihrer Debitkarten sollten Sie sofort melden und eine Sperrung veranlassen.
Um innerhalb Deutschlands Ihre Kreditkarte zu sperren, rufen Sie am besten den Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 an. Sie ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Diesen Sperr-Notruf können Sie auch aus dem Ausland anrufen. Starten Sie mit der 0049 für Deutschland.
Missbrauch der Kreditkarte und seine Folgen
Prinzipiell gehören Kreditkarten zu den sichersten Zahlungsmitteln – auch im Ausland. Dennoch kann es zum Missbrauch Ihrer Karte kommen. Dazu muss es sich noch nicht einmal um einen Diebstahl Ihrer Karte handeln. Wird zum Beispiel das Datenzentrum einer Bank oder eines Dienstleisters für Kreditkartenabrechnungen gehackt, ist es ein leichtes, an die aufgedruckten Informationen auf Ihrer Karte zu kommen.
Für einen hochpreisigen Einkauf im Internet reichen diese Daten auf jeden Fall. Lassen Sie Ihre Kreditkarte sowie den Zugang zum Online-Banking also auch dann sperren, wenn Ihre Bank einen Hackerangriff meldet.
Nach dem Chargeback nimmt Ihre Kreditkarten-Gesellschaft Kontakt zum Zahlungsempfänger auf. Sie prüft, ob die Zahlung tatsächlich unrechtmäßig war, und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein.
Darum sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen
Bei einer zeitnahen Meldung haften Sie lediglich mit einer Selbstbeteiligung von maximal 150 Euro, denn dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. Möglicherweise hat Ihre Bank eine geringere Selbstbeteiligung festgelegt. Wichtig: Die Haftungsbeschränkung gilt nur, wenn Sie sofort Ihre Kreditkarte sperren lassen und Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Um Ihre Kreditkarte sperren zu lassen, haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten:
Kreditkarte sperren mittels Notrufnummern
Der allgemein gültige, kostenlose und durchgängig erreichbare Sperr-Notruf 116 116 existiert bereits seit Juli 2005. Unter dieser Nummer können Sie nicht nur Ihre Kreditkarte sperren lassen, sondern auch den Zugang zum Online-Banking, Ihre Girocard und Ihre Debitkarten. Auch die Sperrung Ihrer Handykarten und der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises ist im Service dieser Nummer enthalten.
Zusätzlich zu diesem allgemeinen Notruf bieten alle großen Kreditkarten-Gesellschaften ihre eigenen Servicenummern an. Unter dem jeweiligen Sperrnotruf können Sie als Karten-Inhaber schnell und unbürokratisch Ihre Kreditkarte sperren lassen:
Bei Anrufen aus Deutschland:
Visa Deutschland 0800 811 8440 Mastercard/Eurocard 0800 819 1040 Diners Club 0180 507 0704 American Express 069 979 7200 0 Maestro-Card/Girocard 0180 502 1021
Bei Anrufen aus dem Ausland:
Visa Deutschland +1 (0) 410 581 9994 Mastercard/Eurocard +1 (0) 636 722 7111 Diners Club +49 (0) 180 507 0704 American Express +49 (0) 69 979 7200 0 Maestro-Card/Girocard +49 (0) 180 502 1021
Um eine Kreditkarte sperren zu lassen, die von einem anderen Anbieter stammt, wählen Sie am besten die Nummer 116 116. Dies ist der zentrale Sperr-Notruf, den Sie aus aller Welt erreichen.
Kreditkarte sperren bei der Bank
Beantragen Sie die Sperrung Ihrer Karte auf keinen Fall schriftlich! Dieses Verfahren dauert viel zu lange, und die Kreditkarten-Gesellschaft übernimmt für den zwischenzeitlichen Missbrauch keinerlei Haftung!
Die einfachste, sicherste und schnellste Lösung ist immer ein Anruf bei einer der Notrufnummern.
Kreditkarte sperren: Diese Informationen werden benötigt
Ihnen ist die Kreditkarte abhanden gekommen, und Sie wählen den für Sie maßgeblichen Sperrnotruf. Damit die Sperrung zu Ihrem eigenen Schutz schnell durchgeführt werden kann, sollten Sie einige relevante Informationen bereit halten.
Die Service-Mitarbeiter fragen Sie unter anderem nach dem Herausgeber Ihrer Kreditkarte. Außerdem möchten sie wissen, um welche Art von Karte es sich handelt. Sie unterscheiden zum Beispiel zwischen Kredit- und Debitkarten, Prepaid- und Chargekarten.
Idealerweise kennen Sie die 16-stellige Nummer Ihrer Kreditkarte sowie Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl. Haben Sie diese Daten nicht zur Hand, werden Ihnen die Mitarbeiter im Service allerhand Fragen stellen, um Sie eindeutig als Karteninhaber zu identifizieren. Lassen Sie sich von den Fragen nicht irritieren, die Beantwortung dient Ihrem Schutz!
Rufen Sie eine der Servicenummern zur Kartensperrung an, sollten Sie angeben können, ob Sie die Haupt- oder Partnerkarte sperren lassen möchten. Ist Ihnen die Partnerkarte abhanden gekommen, müssen Sie dem Mitarbeiter im Service die Identität des Hauptkarten-Inhabers beweisen können. Auch werden Sie gefragt, wo, wann und wie die Karte abhanden gekommen ist.
Tipp: Warten Sie nicht, bis Sie Ihre Kredit- oder Debitkarten sperren lassen müssen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Kreditinstitut, wie Sie im Falle von Verlust oder Diebstahl am besten vorgehen. Holen Sie beispielsweise folgende Informationen ein:
- Welche der Notrufnummern rufe ich an, um meine Kreditkarte zu sperren?
- Ist dieser Sperrnotruf auch aus dem Ausland erreichbar?
- Welche Informationen muss ich für die telefonische Kartensperrung bereit halten?
- Über welche Servicenummern kann ich den Zugang zum Online-Banking sperren lassen?
- Wie kann ich dem Mitarbeiter am Notruf die Identität des Karteninhabers nachweisen?
Ihrem Kreditinstitut ist der Schutz Ihrer Karten sehr wichtig und wird Sie gern darüber informieren, wie Sie schnell und mühelos per Sperr-Notruf Ihre Kreditkarte sperren lassen können.
Kreditkarte sperren lassen: So ist die Haftung geregelt
Haben Sie den Sperrnotruf zeitnah gewählt und den Verlust Ihrer Kredit- oder Debitkarten umgehend gemeldet, geht die Haftung für den Kartenmissbrauch auf den Herausgeber der Kreditkarte über. Sie als Inhaber der Kreditkarte haften – wenn überhaupt – nur bis zu einer bestimmten Höhe des entstandenen Schadens.
Dabei handelt es sich um den so genannten Selbstbehalt. Wenn Sie Kreditkarten-Angebote vergleichen, sollten Sie die Höhe des Selbstbehalts als Vergleichskriterium nicht unterschätzen, denn manche Anbieter übernehmen sogar den gesamten entstandenen Schaden.
Wann haftet das Kreditinstitut nicht?
Sie haben rechtzeitig über eine der Notrufnummern im In- oder Ausland Ihre Kreditkarte sperren lassen, aber Ihr Kreditinstitut weigert sich, die Haftung zu übernehmen? Das kann unterschiedliche Gründe haben:
Der Herausgeber der Karte weist Ihnen grobe Fahrlässigkeit nach. Diese liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie Ihre Visa- oder Mastercard nicht sorgfältig verstaut haben oder die PIN auf einem Zettel im Portemonnaie oder sogar auf der Karte selbst notiert ist. In diesen Fällen müssen Sie selbst in voller Höhe vor den entstandenen Schaden aufkommen.
Kreditkarte entsperren lassen: So geht’s
Sie haben Ihre Kreditkarte sperren lassen, und plötzlich taucht sie wieder auf. Sie können sie aber weder zum Bezahlen noch für das Abheben von Bargeld oder für das Online-Banking nutzen. Sie möchten die Karte also wieder entsperren lassen.
Hier hilft Ihnen leider kein Sperrnotruf weiter, denn jede Bank hat ihre eigene Vorgehensweise zum Entsperren Ihrer Karte. Setzen Sie sich am besten direkt mit dem Service in Verbindung und lassen sich kompetent beraten und unterstützen. In der Regel wird Ihre Kreditkarte schon innerhalb weniger Tage entsperrt.