Die meisten Geschäfte online werden über Rechnungen abgewickelt. Sie erhalten eine Frist, innerhalb der Sie die Höhe der Kaufsumme bezahlen und Ihre Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer einhalten müssen. Versäumen Sie die Zahlungsfrist, verändern sich die Parameter und zusätzliche Gebühren von nicht wenigen Euro gelangen auf Ihre Agenda. Bisher ging es um einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer oder Dienstleister.
Nach der Fristversäumnis sind Sie der Schuldner, während der ehemalige Vertragspartner zum Gläubiger wird und zu der eigentlichen Forderung weitere Kosten für den Zahlungsausfall von Ihnen verlangen kann. Verzugszinsen sind eine kostspielige Angelegenheit und werden weiterführend zum Problem, da sie mit einem Eintrag in der Schufa einhergehen. Wenn Sie die Rechnung mit Lastschrift einziehen lassen, müssen Sie nur auf die Deckung des Kontos achten. Wenn Sie hingegen eine manuelle Zahlung planen, sollten Sie sich den Termin der Fälligkeit im Kalender notieren.
Wann kommt eine Mahnung vom Vertragspartner?
Ehe Mahngebühren anfallen und eine Mahnung zugestellt wird, erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner eine Zahlungserinnerung. Die erste Erinnerung ist kostenlos und geht im Regelfall nicht mit einer Meldung an die Schufa einher. Zahlen Sie immer noch nicht, kann Ihr Vertragspartner zu Recht vom Zahlungsverzug ausgehen und ist juristisch abgesichert, wenn er zur kostenpflichtigen Mahnung greift.
Alternativ wird er einen Inkassodienstleister beauftragen und die Forderungen über einen Dritten betreiben lassen. Tritt dieser Fall ein, können Sie von immensen Mehrkosten ausgehen und müssen nicht selten mit einem Betrag rechnen, der die eigentliche Forderung in der Höhe übersteigt. Bedenken Sie, dass es neben den Mahngebühren nach 30 Tagen Verzug zu weiteren Kosten kommt. Denn ab diesem Tag werden Verzugszinsen fällig, die Sie sowohl bei einem Mahnbescheid durch den eigentlichen Gläubiger, aber auch im Falle eines Outsourcings an ein Inkassobüro zusätzlich zur Verbindlichkeit tilgen müssen.
Welche Mahngebühren sind bei Zahlungsverzug höchstens zu zahlen?
Die Mahngebühren werden prozentual am Betrag orientiert, den Sie aufgrund einer nicht bezahlten Rechnung schuldig geblieben sind. Sobald der Verzugszeitraum eintritt, was nach 30 Tagen Fristüberschreitung der Fall ist, sind die Zusatzgebühren legitim und müssen von Ihnen bezahlt werden. Im Regelfall umfassen die Mahnkosten sämtliche Auslagen zur Adressermittlung und Bonitätsabfrage, sowie für die schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Hinzu kommen die Verzugszinsen, die effektiv täglich anfallen und sich so mit jedem Tag des Zahlungsverzugs verteuern. Bei größeren Schulden fallen hier einige Euro an, selbst wenn der Gläubiger die Forderungen nicht auslagert und ein eigenes Verfahren inklusive Mahngebühren und Zinsen für den Zahlungsverzug anstrebt. Doch diese Praktik ist heute eher unüblich, da die Forderungen verkauft und schließlich durch einen Inkassodienstleister eingetrieben werden.
Verschiedene Ursachen für Mahnkosten – Hauptgrund Verzug bei der Zahlung einer Rechnung
Verzugs- und Mahngebühren können verschiedene Ursachen haben. Verspätete oder unvollständige Zahlungen bei Geschäftspartnern und Dienstleistern, aber auch Rücklastschriften durch Ihre Bank legitimieren Mahnkosten. Zahlen Sie Steuern oder Bußgelder nicht, kommt es neben den zuzüglichen Kosten sehr schnell zur Pfändung des Kontos oder Ihres Gehalts.
Der hauptsächliche Grund für kostspielige Mahnverfahren ist allerdings das Versäumnis einer Zahlungsfrist bei Rechnungen, die Sie durch die Bestellung von Waren, durch nicht bezahlte Abos oder unbezahlte Versicherungsprämien auf Ihre Agenda setzen.
Wenn Sie auf die Zahlungserinnerung reagieren und den Betrag umgehend bezahlen, können Sie sich im Regelfall vor Gebühren schützen und haben sprichwörtlich im letzten Moment die Kurve gekriegt. Anderenfalls können Sie davon ausgehen, dass zu den Mahngebühren Zinsen in nicht zu unterschätzender Höhe, sowie Zusatzkosten durch die Beauftragung Dritter und die Grundkosten eines Mahnverfahrens kommen.
Sind die Mahngebühren rechtmäßig oder unrechtmäßig?
Es gibt sowohl den einen wie den anderen Fall. Fakt ist, dass Ihr Vertragspartner zur Ausstellung einer Mahnung berechtigt ist, wenn Sie bereits 30 Tage in Fristüberschreitung sind und auf die vorangegangenen Zahlungserinnerungen nicht reagiert haben. Um eine Mahnung zu rechtfertigen, muss auf den Verzug bereits in der Rechnung hingewiesen werden. Bleibt der Hinweis auf Verzug außen vor, können Sie sich juristisch gegen Mahngebühren wehren und müssen den Verzugsvorwurf nicht akzeptieren.
Sie sind kein Schuldner, wenn Sie keine Schuld auf sich geladen und keinen Vertrag gebrochen haben. Generell sollten Sie sich daran orientieren, dass rechtmäßige Mahngebühren belegt und direkt im Anschreiben aufgelistet werden müssen. Im Regelfall werden beispielsweise 2,50 Euro veranschlagt. Das liegt daran, dass alle darüber liegenden Beträge glaubhaft versichert und nachweisbar belegt werden müssen.
Wenn Sie einen Bescheid mit Mahnkosten von fünf Euro bekommen, was in der Praxis gar nicht unüblich ist, können Sie diesen Betrag anzweifeln und nach einem Beleg verlangen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie zwar eine Zahlungsfrist versäumt, in der ursprünglichen Rechnungsstellung aber nicht auf einen Verzugszuschuss der Zahlung und die damit verbundenen Zinsen hingewiesen wurden.
Die Mahnung vom Inkassodienstleister – Was Sie als Schuldner zahlen müssen und was nicht
Die Gebühren steigern sich nachhaltig, sobald ein Inkassobüro mit der Betreibung beauftragt wurde. Schnell verlieren Sie die Übersicht und erkennen nur, dass die nun anberaumte Forderung weit über dem eigentlichen Schuldbetrag liegt. Lassen Sie sich von einem Inkassounternehmen nicht einschüchtern, sondern nehmen anwaltliche Hilfe in Anspruch. Es ist erwiesen, dass die meisten Forderungen völlig unberechtigt und in keiner Relation zur eigentlichen Schuldsumme sind.
Leider gibt es keine plausible und allgemeingültige Regelung, die die Mahngebühren und Zusatzkosten von Inkassobüros regelt. Daher steigen die Kosten ins Unermessliche und Sie erhalten ein Schreiben, das in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Summe im Zahlungsverzug steht. Fakt ist, dass sowohl Rechtsanwälte wie Inkassodienstleister eine andere Gebührenstruktur als der ursprüngliche Gläubiger anwenden dürfen.
Dennoch sollten Sie versuchen, mit den Mahngebühren eine gütliche Einigung zu erwägen und dem Inkassobüro einen Vergleich anzubieten. Da es auf privater Basis hier nur wenig Erfolgsmeldungen gibt, lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder die Vorsprache bei einer Schuldnerberatung. In den meisten Fällen können Sie die Gesamtkosten senken und ausschließen, dass Sie durch erhöhte Zusatzforderungen über viele Jahre zum Schuldner werden, auch wenn die eigentliche Schuld weitaus darunter liegt.
Prüfen Sie ein Mahnverfahren auf Rechtmäßigkeit
Ehe Sie eine Überweisung tätigen und den Betrag anstandslos bezahlen, prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Zahlungserinnerung oder vom Mahnverfahren und dessen Gebühren.. Sollten die Mahngebühren viel zu hoch sein oder stimmt die Forderung nicht mit dem eigentlichen Rechnungsbetrag überein, können Sie Einspruch erheben und damit einen Aufschub erzielen.
Auch wenn Sie durch Zahlungsversäumnisse Mehrkosten begleichen müssen, brauchen Sie nicht jede Höhe von Forderungen anerkennen und auf Ihr Recht zu verzichten, ein Anschreiben auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Denken Sie immer daran, dass ein Geschäft mit der Schuld auch immer ein Geschäft mit der Angst ist. Schon werden Sie sich nicht mehr als wehrloser Schuldner fühlen, sondern erkennen neben Ihren Pflichten auch die Rechte, die Ihnen niemand nehmen kann.