Der Zahlungsverzug gehört zu den am meisten als “Kavaliersdelikt” bezeichneten Schulden. Dabei hat eine Mahnung für den Schuldner gravierende Folgelasten, da sie mit einem Eintrag in der Schufa einhergeht und die Bonität nachhaltig schädigt. Hier sollten Sie wissen, dass es sich beim Zahlungsverzug in den seltensten Fällen um eine “Böswilligkeit”, sondern viel häufiger um die vergessene Frist einer Forderung handelt.
Dennoch sollten Sie einen Zahlungsverzug und auch eine Zahlungserinnerung nicht unterschätzen. Leisten Sie trotz mehrmaliger Aufforderung keine Zahlung, kann es über die Mahnung bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Pfändung kommen.
FAQ zum Zahlungsverzug
Fälligkeit überschritten? Verzug beginnt am ersten Tag nach ausstehender Zahlung!
Das heißt, wenn Sie mit einer vorgegebenen Frist, beispielsweise einem Kalendertag zur Zahlung aufgefordert werden, ist der Tatbestand des Zahlungsverzugs bereits am Folgetag gegeben. Ihr Vertragspartner kann jetzt als Gläubiger auftreten und Sie sind der Schuldner, der mit der Folgekette nicht beglichener Forderungen leben und die Einschränkungen in Kauf nehmen muss.
Auch Vermerke wie dass ein Betrag 14 Tage nach Leistungserbringung zahlbar ist, bringt mit sich, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Fristüberschreitung im Zahlungsverzug sind.
Rechtliche und finanzielle Folgen einer verspätet bezahlten Rechnung
Fakt ist, dass der Verzug einer Zahlung Konsequenzen hat. Im § 280 des BGB im Abs. 1 ist geregelt, wie ein Gläubiger handeln und ab welchem Zeitpunkt er ein Mahnschreiben versenden darf. Alle Außenstände beim Gläubiger können mit Ausfallentschädigungskosten, den sogenannten Mahngebühren belegt werden.
Ihr Risiko in Puncto Kreditwürdigkeit erhöht sich, wenn aus dem Zahlungsverzug eine Zahlungsverweigerung und die damit verbundene Betreibung durch Dritte oder ein gerichtliches Mahnverfahren ergeht. Generell sollten Sie den Schuldnerverzug nicht unterbewerten, sondern sich darüber im Klaren sein, dass der Schuldnerverzug enorme Auswirkungen auf Ihre Bonität und die Glaubwürdigkeit Ihrer Liquidität nimmt.
Das Mahnverfahren als Eintrag in der Schufa
In allen anderen Fällen, wenn Sie zum Beispiel die Rechnung aufgrund einer Falschlieferung nicht gezahlt haben, tritt der Zahlungsverzug erst ein, wenn die strittige Forderung geklärt ist und Sie bezahlen müssen. Jedes Mahnverfahren sorgt für eine Verteuerung der eigentlichen Forderungen. Sie zahlen einen festen Basiszinssatz zuzüglich zu der erbrachten Leistung, für die Ihr Vertragspartner empfangsberechtigt ist.
BGB § 280 Abs. 1 regelt Fristen
Wann sind Sie säumig und ab wann beginnt der Schuldnerverzug? Sie sind spätestens dann Schuldner, wenn Ihnen vom Gläubiger oder dem zuständigen Gericht ein Mahnverfahren zugeht. Dabei sieht das Gesetz in Abs. 1 vor, dass Sie im Anschreiben über die Folgekette der Nichtzahlung und über den Eintrag in der Schufa informiert werden müssen.
Obendrein erhalten Sie eine letzte Gelegenheit, durch die Zahlung der Forderung weitere Maßnahmen abzuwenden und der langfristigen Beeinträchtigung Ihrer Bonität durch anhaltenden Verzug aus dem Weg zu gehen. Spätestens wenn anstelle einer Zahlungserinnerung eine Mahnung eintrifft, sollten Sie sich über Ihren Status als Schuldner im Klaren sein.
Bescheid fehlerhaft? So können Sie einer Forderung widersprechen
Der Mahnbescheid trifft ein und Sie sind von einem Tag auf den nächsten Schuldner. Doch haben Sie dem jetzigen Gläubiger bereits mitgeteilt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung nicht erfolgt oder die Rechnung falsch gestellt hat?
In diesem Fall muss der Zahlungsverzug nicht zu Einschränkungen Ihrer Bonität führen. Sollte Ihr Vertragspartner die Außenstände an die Schufa melden, können Sie den Eintrag ganz einfach löschen lassen und per Schriftverkehr nachweisen, dass die Forderung nicht berechtigt und die Zahlung aus diesem Grund nicht erfolgt ist. Wichtig ist, dass Sie umgehend reagieren und eine Mahnung nicht einfach unbeachtet lassen.
Schuldnerverzug: Kosten – Leistung – Basiszinssatz
Sicherlich ist ein Mahnverfahren nichts, worauf Sie es ankommen lassen sollten. Doch der Abs. 1 des BGB regelt nicht etwa nur die Rechte des Gläubigers, sondern auch dessen Pflichten und Ihr Recht. Es gibt verschiedene Gründe, die eine Fälligkeit hinausschieben und eine Bewertung als Verzug ausschließen lassen. Um die Folgen aus einem fehlerhaften Mahnbescheid zu umgehen, sollten Sie strittige Kosten nicht zahlen.
Vielmehr können Sie dem Mahnschreiben widersprechen und so ausschließen, dass der Schuldnerverzug für Sie zum Thema wird. Teilen Sie dem Gläubiger umgehend mit, warum die Mahnung nicht von Bestand ist. Sie müssen weder die strittigen Beträge, noch die Zinsen und Gebühren zahlen, wenn es für Ihre Einstufung als Schuldner keinen plausiblen Grund gibt. Ehe Sie sich als Schuldner sehen, prüfen Sie ausführlich, ob der Gläubiger im Recht und ob die Mahnung korrekt ist.